Ingenieurtätigkeit (ING)
Die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen stellt einen Kontakt mit den betreffenden Behörden dar, der auch die Erbringung von Dienstleistungen umfasst:
- Einholung aller erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen staatlichen Verwaltungsorgane und Versorgungsbetriebe und Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung.
- Erstellung von Unterlagen und Antrag auf Ausschluss aus den Landwirtschaftsflächen, wenn die Art des Bauvorhabens dies erfordert.
- Scannen und Zusammenstellen aller Dokumente aus der Planprüfung für Archivierungszwecke des Kunden.
- Kontinuierliche Information über den Stand des Verfahrens durch E-Mail-Bericht mindestens alle 14 Tage.
Teil der Ingenieurtätigkeit ist nicht:
- Alle rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit dem Bau und dem Projekt nach Erteilung der endgültigen Baugenehmigung
- Etwaige rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Bau und dem Projekt während eines Rechtsbehelfs gegen die erteilte Entscheidung
Das Ergebnis wird dem Bauherrn in gedruckter Form innerhalb des zertifizierten Paré von der Baubehörde in einem Exemplar geliefert. Dann digital zusammen mit der vollständigen Projektdokumentation in elektronischer Form.
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